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   OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05   

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https://dejure.org/2006,3257
OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05 (https://dejure.org/2006,3257)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2006 - 14 U 108/05 (https://dejure.org/2006,3257)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 14 U 108/05 (https://dejure.org/2006,3257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Schlussrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 649 BGB; § 648 BGB; § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B
    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der Abrechnung; Prüfbarkeit der Abrechnung bei Pauschalpreisvereinbarungen; Offenlegung der Kalkulationsgrundlage; Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der Abrechnung; Prüfbarkeit der Abrechnung bei Pauschalpreisvereinbarungen; Offenlegung der Kalkulationsgrundlage; Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • Judicialis

    BGB § 649

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648 Abs. 1 § 649; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2
    Bauvertragsrecht: Schlussrechnung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anforderung an Abrechnung bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    VOB/B: Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags: Prüfbar? (IBR 2006, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 877 (Kurzinformation)
  • BauR 2006, 2069
  • BauR 2006, 735
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Dass diese erst im Berufungsverfahren erstellt worden ist, ist unschädlich, da es auf diesen Punkt im Rechtsstreit erster Instanz nicht ankam und die nunmehr vorgenommene Abrechnung mit dem dazugehörigen Tatsachenvortrag deshalb grundsätzlich vom Senat zu berücksichtigen ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005, VII ZR 50/04, juris; ibronline).

    Dabei ist die Höhe der Vergütung nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Unternehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darlegen (vgl. zuletzt auch BGH, Urt. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

    Soweit sie diese Preise nur "im Kopf kalkuliert" hat, hätte sie die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenstellen und entsprechend vortragen müssen, wie die erbrachten Leistungen zu bewerten sind (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; Urt. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).

    Der Beklagte ist deshalb nicht hinreichend in der Lage, sich sachgerecht gegenüber dem Vortrag der Klägerin zu verteidigen (vgl. BGH a. a. O.; ebenso NJW-RR 2002, 1596 m. w. N.).

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).

    Soweit sie diese Preise nur "im Kopf kalkuliert" hat, hätte sie die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenstellen und entsprechend vortragen müssen, wie die erbrachten Leistungen zu bewerten sind (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; Urt. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Denn ebenso wie nach einem vollständig abgewickelten Vertrag muss der Auftragnehmer nach einer Kündigung eine prüffähige Schlussrechnung erstellen (vgl. BGHZ 140, 365).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Mit den Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussabrechnung ist der Beklagte nicht ausgeschlossen, weil sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang vorgebracht worden sind (vgl. BGH, BauR 2004, 1937).
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Der Unternehmer eines Bauwerks soll nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 648 BGB nur in dem Umfang einen Anspruch auf hypothekarische Sicherung für seinen Werklohn erhalten, in dem jeweils die von ihm geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, mag diese fällig sein oder nicht (BGHZ 68, 180, 183/184).
  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Regelmäßig unzureichend sind pauschale Bewertungen etwa derart, der Leistungsstand mache 70 % der geschuldeten Vergütung aus und deswegen würden 70 % der Gesamtvergütung verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1995, VII ZR 184/94, www.juris.de; OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, 14 U 108/05, www.juris.de; Kniffka u.a., a.a.O., § 649, Rn 79).
  • OLG Dresden, 24.10.2018 - 1 U 601/17

    Schriftform nicht eingehalten: Keine Kündigung, aber Vertragsaufhebung!

    Der Wunsch der Beklagten nach Vertragsbeendigung hinsichtlich dieser Positionen ist dadurch eindeutig zum Ausdruck gebracht worden (vgl. Sprau, in: Palandt, 77. Aufl. 2018, § 648 Rn. 3; OLG Celle, Urt. v. 07.02.2006, Az.: 14 U 108/05, Rn. 16).
  • OLG Celle, 10.09.2008 - 14 U 79/08

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags durch den Auftragnehmer;

    In einem ersten Rechtsstreit (16 O 244/04 LG Hannover, 14 U 108/05 Senat, VII ZR 57/06 BGH) hatte die Klägerin aus dem Bauvertrag vom 14. November 2003 (Original Bl. 249 bis 251 d. A.), mit dem sich die Klägerin als Auftragnehmerin gegenüber dem Beklagten als Auftraggeber verpflichtet hatte, 5 Doppelhäuser (10 EH) in H. zu errichten (Bl. 249 d. A.), die Zahlung von 75.000 EUR von dem Beklagten begehrt.

    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das Senatsurteil vom 7. Februar 2006 (BauR 2006, 2069).

  • OLG Naumburg, 19.02.2020 - 2 U 177/12

    Abbrucharbeiten - VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Schlussrechnungsreife;

    Auch die in der Aufmaßliste zu dieser Position angeführte Berechnungsformel "120,70 x 11, 50 x 19, 00 x 0, 74" ließ lediglich erkennen, dass die Klägerin bei der Ermittlung der erbrachten Leistungen nicht etwa von einem - nach den Vorausführungen des Senats auch nicht möglichen - einheitlichen Aufmaß des Abrissvolumens, sondern von einem Leistungsstand von 74 % ausgegangen war und die in der Schlussrechnung ausgewiesenen Kubikmeter einen bloßen rechnerischen Wert darstellten, und zwar ausgehend von der Gesamtkubatur des abzureißenden Gebäudes laut Ausschreibung (berechnet aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Gebäude-Außenmaßen) und unter Ansatz eines Faktors für den Leistungsstand von 0, 74. Diese Angaben, insbesondere der in Ansatz gebrachte Leistungsstand, waren bei isolierter Betrachtung für die Beklagte nicht prüfbar, denn insoweit hat die Beklagte zu Recht darauf verwiesen, dass regelmäßig pauschale Bewertungen i.S. eines prozentual angegebenen Erfüllungsstandes keine hinreichende Prüfbarkeit vermitteln (vgl. nur Ingenstau/ Korbion, VOB, 16. Aufl. 2007, § 8 VOB/B 2006, Rn. 9, Kniffka, ibr-online-Komm. Bauvertragsrecht, Stand 28.07.2015, § 649 Rn. 85 f.; so auch OLG Celle, Urteil v. 07.02.2006, 14 U 108/05, BauR 2006, 2069, von der Beklagten zitiert).
  • OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20

    Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!

    Soweit die Beklagten anderes mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vertreten, ist diese Entscheidung nicht einschlägig, denn sie betraf einen Fall, in dem - anders als hier - Angaben zur Kalkulation vollständig fehlten (OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, Az. 14 U 108/05, juris).
  • OLG Dresden, 05.09.2017 - 22 U 379/17

    Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!

    Zwar sind regelmäßig unzureichend pauschale Bewertungen etwa derart, der Leistungsstand mache 70 % der geschuldeten Vergütung aus und deswegen würden 70 % der Gesamtvergütung verlangt (BGH, wie vor; OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, Az.: 14 U 108/05); gleiches gilt für jegliche nachträglichen Berechnungen und Kalkulationen, die nicht nachvollziehbar auf die Vertragsgrundlagen Bezug nehmen (vgl. BGH, wie vor; BGH, Urteil vom 04.07.1996, Az.: VII ZR 227/93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014, Az.: 22 U 92/14).
  • OLG München, 06.09.2016 - 28 U 4158/15

    Architektenvertrag wird durch Subplaner-Beauftragung gekündigt!

    In der Regel dürfte eine konkludent erklärte Kündigung anzunehmen sein, wenn der Besteller die restliche Werkleistung selbst ausführt, an einen Dritten vergibt oder durch einen Dritten ausführen lässt (vgl. Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 74. Auflage Rn. 3 zu § 649 BGB; BGH WM 1972, 1025; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 336; OLG Celle, BauR 2006, 2069).
  • OLG Dresden, 29.05.2017 - 22 U 379/17

    Abnahme endgültig verweigert: Verjährungsfrist für Baumängel beginnt!

    Zwar sind regelmäßig unzureichend pauschale Bewertungen etwa derart, der Leistungsstand mache 70 % der geschuldeten Vergütung aus und deswegen würden 70 % der Gesamtvergütung verlangt (BGH, wie vor; OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006, Az.: 14 U 108/05); gleiches gilt für jegliche nachträglichen Berechnungen und Kalkulationen, die nicht nachvollziehbar auf die Vertragsgrundlagen Bezug nehmen (vgl. BGH, wie vor; BGH, Urteil vom 04.07.1996, Az.: VII ZR 227/93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2014, Az.: 22 U 92/14).
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